Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber
die nachstehenden Bedingungen an. Hiervon abweichende Vereinbarungen haben
nur dann Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sind ungültig, soweit
sie von unseren Bedingungen abweichen.
1. Zahlungsbedingungen
Wir akzeptieren Zahlungen per Vorauskasse, Paypal,
oder Nachnahme. Sollte eine Zahlung mangels Deckung zurückgewiesen
werden erlauben wir uns zusätzlich 10.- Euro Gebühren zu erheben.
2. Lieferumfang und Preise
Alle genannten Preise gelten in Euro.
Bei Bereitstellung größerer Materialmengen sind wir berechtigt,
Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen, auch wenn diese bei Auftragsabschluß
nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Auflagenhöhe
behalten wir uns in jedem Fall vor, eine Rechnung von Mehrmengen - was
durchaus üblich ist - wird nicht gestellt, Mindermengen sind nicht
nachdruckbar.
adisso.de behält sich das Recht vor, Aufträge anhand ihres Inhaltes
oder aufgrund einer zu kurz gestellten Realisierungszeit abzulehnen.
3. Reproduktionsrecht
Wir setzen bei allen eingesandten Vorlagen voraus, das der Besteller das
Reproduktionsrecht besitzt. Bei unrechtmäßiger Verwendung haftet
der Auftraggeber für etwa entstehende Schäden bzw. Kosten. Alle
rechtlichen Folgen der Nachbildung trägt der Auftraggeber.
Das Urheberrecht der von uns geschaffenen und gelieferten grafischen Arbeiten
verbleibt bei uns. Verwendungen gleich welcher Art sind unzulässig,
wenn wir sie nicht vorher schriftlich genehmigen.
Repro- und Druckunterlagen, Druckplatten und Lithografien sowie andere
Arbeitswerkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn sie berechnet wurden.
Eine Lager- und Auslieferungspflicht besteht für uns nicht.
Für die von uns hergestellten Druckwerkzeuge besteht keine Verwahrungspflicht.
4. Haftung für allgemeine Vorlagen.
Für alle uns zur Verfügung gestellten Vorlagen haften wir maximal
zwei Wochen und nur in Höhe des Materialwertes, es sei denn, der Schaden
beruht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung.
Dies gilt sowohl für Verlust als auch für Beschädigung von
Vorlagen und Druckunterlagen. In Fällen höherer Gewalt (z.B.
Hochwasser, Rohrbruch oder anderen Katastrophen) ist eine Haftung grundsätzlich
ausgeschlossen. Sofern die Vorlagen geheimzuhalten sind, ist uns dieses
ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen, da wir im Schadensfalle
hierbei nicht haften.
5. Haftung für wertvolle Vorlagen
Werden uns Vorlagen oder Filme übergeben, deren Einzelwert Euro 100.-
bzw. deren Gesamtwert Euro 1000.- übersteigt, so ist uns dieses bei
Auftragserteilung anzugeben. Unterbleibt dieser Hinweis, so ist eine darüberhinausgehende
Haftung für Beschädigung oder Verlust ausgeschlossen.
6. Korrekturen und Beanstandungen
Satz- und Bearbeitungsfehler, die in unserem Betrieb entstehen, werden
kostenlos berichtigt. Dagegen werden Änderungen und Korrekturen in
Abweichung vom Auftrag bzw. Manuskript je nach Aufwand gesondert in Rechnung
gestellt. Für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler haften
wir nicht. Kleine Abweichungen hinsichtlich Schärfe, Kontrast und
Farbwiedergabe sind unvermeidbar und berechtigen in keinem Fall zur Reklamation.
Das gleiche gilt für die Art und Beschaffenheit von verwendeten Materialien.
Bei Nachbestellungen sind Abweichungen von der Erstlieferung möglich,
vor allem jedoch nach längerer Zeit können wir durch Wechsel
der Technik und Bedruckstoffe das Original nicht reproduzieren. Eine Garantie
für eine 100%-ige Planlage der Drucke kann hierbei nicht gegeben werden.
Etwaig auftretende Unregelmäßigkeiten wie kleine Punkte sind
kein Mangel an einer Drucksache, diese sind produktionstechnisch unvermeidbar,
da leichte Staub- oder Schmutzpartikel der Luft nicht grundsätzlich
herausgefiltert werden können und somit auf der Drucksache sichtbar
werden.
Bei offen zu tage tretenden Mängeln der Ware ist
eine Beanstandung dieser nur innerhalb einer Woche möglich. Für
durch unklare Abfassung des Auftrages entstandene Fehler haften wir nicht.
Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht die Gesamtlieferung
zu reklamieren. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach
unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung
vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann
der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Vergütung
verlangen. Reklamierte Ware geht vollständig in unser Eigentum über,
etwaig verbrauchte und nicht zurückgegebene Teile werden von uns anteilig
gegengerechnet.
7. Versand und Versicherung der Waren
Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Versandvorschriften sind mit der Bestellung zu geben, andernfalls wird
die Ware nach bestem Ermessen und ohne Verbindlichkeit gesandt.
Versicherung gegen Transportschäden sind im Normalversand per DPD
bis zu 519 Euro inclusive. Sichtbare Mängeln bei der Ankunft unserer
Ware wie äußere Schäden, Risse oder Feuchtigkeite sind
beim Fahrer direkt anzuzeigen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten Waren
bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
vor. Sollte der Auftraggeber ohne Grund keine Zahlung vornehmen sind wir
berechtigt die Ware an Dritte zu veräußeren.
Das gilt auch für einen etwaigen Kontokorrentsaldo zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber darf die von uns gelieferten Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterveräußern oder weiterverarbeiten.
Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf das durch die Verarbeitung
entstehende neue Produkt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von adisso.de, sofern
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Unser Geschäftssitz
ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde bei Vertragsabschluß
keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Stand: 01.10.2007
|